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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Informationen und Hinweise zum 49. Stadtilmer Marktfest 2025

Verkehrszeichenplan zur Sperrung am Markt vom 29.08.2025 10:00 Uhr bis 31.08.2025 23:00Uhr

Verkehrseinschränkungen in der Zeit vom 25. bis 31.08.2025

Für das Marktfest beginnen am Montag den 25.08.2025 dieAufbauarbeiten, dadurch wird es zu ersten Verkehrseinschränkungen mit teilweiser Vollsperrung des Marktplatzes und der Nebenstraße kommen.

Bitte achten Sie hier insbesondere auf die Beschilderung der Durchfahrts- und Halteverbote in den einzelnen Bereichen, damit der Aufbau nicht durch parkende Fahrzeuge behindert wird.

Ab Freitag den 29.08.2025 um 07:00 Uhr gilt entlang der Umleitungsstrecke Methfesselstraße und Finkenhügel sowie an allen übrigen Parkflächen am Markt ein absolutes Halteverbot und ab 10:00 Uhr werden alle Zufahrten zum Markt für den gesamten Straßenverkehr gesperrt sein.

Die Umleitung von Arnstadt nach Ilmenau erfolgt von der Arnstädter Straße über Methfesselstraße/Finkenhügel in die Bahnhofstraße und umgekehrt.

Sicherheitsvorkehrungen zum Marktfest

Aufgrund von verschärften Sicherheitsvorkehrungen für Großveranstaltungen wurde für das diesjährige Marktfest ein eigenes Sicherheitskonzept entwickelt.

Daraus ergibt sich unter anderem, dass die einzigen Zufahrten (Straße der Einheit & Weimarische Straße) während des gesamten Veranstaltungszeitraums kontrolliert werden. Nur mit der entsprechenden Durchfahrtsgenehmigung, welche vom Ordnungsamt ausgegeben wird, kann die Zufahrt erfolgen.

Alle anderen Zufahrten zum Markt sind für die Zeit dauerhaft und ortsfest gesperrt.

Des Weiteren wird das Veranstaltungsgelände teilweise mit Bauzaun umzäunt sein, insbesondere ist der Zugang aus der unteren und oberen Marktstraße während der gesamten Zeit nicht möglich.

Zusätzlich erfolgen am Freitag- und Samstagabend an zwei Standorten Zugangskontrollen zum Marktplatz. Dadurch soll verhindert werden, dass Glasflaschen, pyrotechnische Gegenstände oder Waffen jeglicher Art auf das Veranstaltungsgelände gelangen.

An den Zugängen wird entsprechend auf alle verbotenen Gegenstände hingewiesen, wer sich dem widersetzt wird vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

Ordnungsamt