Alljährlich verleiht die Stadt Stadtilm in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen auf dem Gebiet des Sports und für hervorragende Leistungen und Verdienste im Bereich der Vereinsarbeit einen Ehrenpreis. Vereine der Stadt sowie der Ortsteile Stadtilms können bis zum 30.09.2023 Personen benennen, die aufgrund des Punktes 14 und 15 der Vereinsförderrichtlinie geehrt werden können.
Ihre Vorschläge übersenden Sie bitte an die Stadtverwaltung Stadtilm, Büro Bürgermeister, mit folgenden Angaben zu der auszuzeichnenden Person:
Name, Vorname, Geb., Wohnanschrift, Grund der Benennung.
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie kann im Internetangebot der Stadt Stadtilm (www.stadtilm.de) unter der Rubrik Rathaus & Service / Ortsrecht eingesehen werden.