Gemäß § 12 (1) der Hauptsatzung der Stadt Stadtilm wird für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates ein Seniorenbeirat gewählt. Die Amtszeit des Stadtrates 2019-2024 endete am 31.05.2024.
Gemäß § 4 (2) der Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Stadt Stadtilm werden für die neue Amtszeit die Mitglieder auf Vorschlag der in der Stadt tätigen Seniorenorganisationen durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates bleiben darüber hinaus im Amt, bis ein neuer kommunaler Seniorenbeirat gewählt wurde.
Der Beirat hat bis zu acht Mitglieder.
Wenn Sie Interesse haben, durch ihre aktive Mitarbeit im Seniorenbeirat der Stadt Stadtilm
| - | die Interessen und Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, |
| - | die Beteiligung älterer Menschen am öffentlichen Leben zu sichern und zu stärken, |
| - | den Stadtrat und deren Ausschüsse in allen Fragen und Belangen älterer Menschen zu beraten, |
| - | sich für den Erhalt von kommunaler örtlicher Lebensqualität einzusetzen und |
| - | die konzeptionelle Arbeit innerhalb des Beirates mit zu gestalten |
wenden Sie sich bitte schriftlich bis zum 23. August 2024 an die Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm oder per E-Mail an poststelle@stadtilm.de.
Lars Petermann
Bürgermeister