Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben, dass für den im o.g. Flurbereinigungsverfahren beabsichtigten Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans (§ 41 Flurbereinigungsgesetz) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 UVPG vorgenommen wurde.
Es wird eingeschätzt, dass alle zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch entsprechende Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden, so dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Somit besteht keine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) gem. §§ 6 bis 14 UVPG.
Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus den folgenden Gründen:
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Gesamtfläche von 690 ha und umfasst überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächenumfang der baulichen Maßnahmen der 1. Planänderung (Ertüchtigung vorhandener Wege) beträgt rd. 1,165 ha, die landespflegerischen Maßnahmen umfassen rd. 1,2627 ha. Es handelt sich hierbei um die Ertüchtigung eines Kleingewässers und Pflegemaßnahmen.
Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten ist nicht zu erwarten (1.2, 3.6 Anlage 3 UVPG).
Risiken für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit durch die Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzung und Belästigungen, verwendete Stoffe und Technologien sowie aufgrund von Störfällen, Katastrophen oder Unfällen sind nicht gegeben (1.4 bis 1.7 Anlage 3 UVPG).
Bestehende Nutzungen und die ökologische Empfindlichkeit des Gebietes werden durch Auswirkungen des Vorhabens nicht beeinträchtigt. Die Maßnahmen zur Erschließung, zur Biotopvernetzung und Aufwertung des Landschaftsbildes verbessern die Nutzungsfähigkeit des Gebietes und die Eignung für landschaftsgebundene Erholung (2.1 Anlage 3 UVPG).
Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen des Gebietes werden durch das Vorhaben qualitativ bewahrt. Durch die geplante Erneuerung der vorhandenen Wege (ca. 2.530 m Länge) ergeben sich Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaft. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Auswirkungen sowie von Vermeidungsmaßnahmen (Festsetzung von Bauzeitfenstern) und Kompensationsmaßnahmen (Wiederherstellung von Laichplätzen für Amphibien, Uferschutz an Kleingewässer, Initialpflege für verbuschter Trockenrasen und Streuobstwiese sowie die Ergänzungspflanzung von Obstgehölzen und Solitärbäumen im Bereich eines Spielplatzes als Gestaltungsmaßnahme (insg. ca. 1,2627 ha) sind diese nicht als erheblich einzustufen. Eine besondere Schwere oder Komplexität der Auswirkungen sowie ein grenzüberschreitender Charakter können ausgeschlossen werden. (Nr. 2.2, 3.1 bis 3.5, 3.7 Anlage 3 UVPG).
| • | Durch das Vorhaben sind keine Schutzgebiete, geschützte Biotope oder sonstige Schutzobjekte direkt betroffen (Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 Anlage 3 UVPG) |
| • | Keine nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 15 ThürNatG gesetzlich geschützte Biotope: |
Indirekte Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete können aufgrund der räumlichen Entfernung ausgeschlossen werden.
Die im Gebiet vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope werden nicht verändert, zerstört oder erheblich beeinträchtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG diese Entscheidung nicht selbstständig anfechtbar ist. Die vollständigen Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich 43 des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha zugänglich.
Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (https://tlbg.thueringen.de/flurbereinigung) eingesehen werden.
Gotha, 30.04.2025
Im Auftrag
gez.
Sonja Leber
Referatsleiterin 43
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Behringen
Az. 1-3-0115
1. Planänderung nach § 41 FlurbG