Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern,
dass bis zum 15.02.2023 die
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| Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern |
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| für das I. Quartal 2023 |
zu entrichten sind.
Die im Jahr 2022 erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide.
Die Grundsteuer ist bis zu der Fälligkeit auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.
Steinbach-Hallenberg, 06.01.2023
i. A. Arends
Amtsleiter Finanzen