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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 1/2023
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung) in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt der Stadt Steinbach-Hallenberg hat am 13.12.2022 mit Beschluss-Nr. 71/2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 der Stadt Steinbach-Hallenberg

(Fortschreibung) in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26.11.2021 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 Stadt Steinbach-Hallenberg (Fortschreibung), mit Einzelhandelsanalyse und Zentrenkonzept, ist eine Drucksache und umfasst insgesamt 98 gedruckte Seiten. Der Konzeptentwurf wird in der Zeit

vom 24.01.2023 bis einschließlich 07.03.2023

in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg während der Dienstzeiten

Montag

09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 11.30 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg eingesehen werden. Der Konzeptentwurf wird zeitgleich in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Bauamt, Zimmer 8, Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Konzeptentwurf unberücksichtigt bleiben.

Steinbach-Hallenberg, den 03.01.2023

Böttcher

Bürgermeister