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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 1/2024
Steinbach-Hallenberg
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2. Änderungssatzung vom 22.12.2023 zur Hauptsatzung vom 20.06.2019

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

der Stadt Steinbach-Hallenberg

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg in der Sitzung am 20.12.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg vom 20.06.2019 wird wie folgt geändert:

Nach § 6 Einwohnerversammlung wird folgender neuer § 6a Einwohnerfragestunde eingeführt:

§ 6a Einwohnerfragestunde

(1) Der Stadtrat gibt den Einwohnern bei öffentlichen Sitzungen Gelegenheit, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig.

(2) Die Einwohnerfragestunde erfolgt nach dem Beschluss zur Niederschrift der öffentlichen Sitzungen.

(3) Der Stadtratsvorsitzende stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Die Fragestunde soll auf 30 Minuten begrenzt sein. Bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann sie auf 60 Minuten erweitert werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten je zugelassener Frage.

(4) Jeder Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Stadt Steinbach-Hallenberg ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens 2 Fragen und zwei Zusatzfragen zum Thema in der Stadtratssitzung zu stellen. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen. Zugelassen werden nur Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen und deren Beantwortung keine Hinderungsgründe entgegenstehen. Bis spätestens 3 Tage vor der Stadtratssitzung können Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge schriftlich oder per E-Mail in der Stadtverwaltung (stadt@steinbach-hallenberg.de) eingereicht werden.

(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Die Fraktionen sind berechtigt, ergänzend Stellung zu nehmen. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Einwohnerfragestunde nicht möglich, erhalten der Einwohner sowie die im Stadtrat vertretenen Fraktionen eine schriftliche Antwort durch den Bürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen, gegebenenfalls als Zwischenbescheid, erteilt werden muss.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg vom 20.06.2019 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

ausgefertigt am: 22.12.2023

Stadt Steinbach-Hallenberg  —  Dienstsiegel

Böttcher

Bürgermeister