für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung müssen für die letzten 24 Monate vor Schuleintritt keine Kita-Beiträge gezahlt werden. Sollten Sie aus bestimmten Gründen ihre Betreuungszeit für ihr Kind in diesen 24 Monaten ändern müssen, so ist dies nur bis zum 31.01. des laufenden Jahres möglich.
Konkret heißt es in § 4 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Steinbach-Hallenberg:
„Eltern von Kindern, die in den folgenden Kindergartenjahren von der Zahlung der Elternbeiträge aufgrund der gesetzlich geregelten Elternbeitragsfreiheit befreit werden, haben unter Beachtung des § 30 Abs. 4 ThürKigaG bis 31.01. des laufenden Jahres die Möglichkeit, den Betreuungsumfang für ihr Kind zu wählen oder zu ändern, der ab 1. März vor Beginn der Beitragsbefreiung bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Kindertageseinrichtung gelten soll“.
Eine Reduzierung des Betreuungsumfangs ist grundsätzlich auch nach dem 1. März unter Einhaltung der Fristen nach Abs. 3 möglich. Eine Erhöhung des Betreuungsumfangs unter Einhaltung der Fristen nach Abs. 3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierzu sind der Stadt die Gründe für die Erhöhung des Betreuungsumfangs mit der Beantragung darzulegen.
Wir dürfen Sie bitten, diese oben genannte Frist unbedingt einzuhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kita Leitung
oder an die Kita-Sachbearbeiterinnen
| Frau Andrée | Tel.: 036847/38021 |
| E-Mail: k.andree@steinbach-hallenberg.de |
| Frau Mangold | Tel.: 036847/38016 |
| E-Mail: j.mangold@steinbach-hallenberg.de |
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