Bestätigung der geänderten Tagesordnung
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.08.2023
Drucksache Nr. 226/2023
Wahl eines Mitgliedes in den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Steinbach-Hallenberg für den Zeitraum 2022 bis 2024
Der Stadtrat stimmt der Wahl von Adrienne Hesse in den Kinde- und Jugendbeirat der Stadt Steinbach-Hallenberg für den Zeitraum 2022 bis 2024 zu.
Drucksache Nr. 234/2023
Vereinsförderung - Zuschuss an den Förderverein Sport und Freizeit zum Bau der „Haselpipe“
Antrag von T. Nothnagel:
Den Zuschuss an den Verein zur Förderung der Sport- und Freizeitentwicklung erst auszahlen, wenn ein ordnungsgemäßer Vertrag zwischen der Stadt Steinbach-Hallenberg und dem Verein zu Förderung des Sport- und Freizeitentwicklung vorliegt.
Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Namentliche Abstimmung über den Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
Der Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 75.000,00 EUR zur Finanzierung des Jugendprojektes „Haselpipe“ an den Verein zur Förderung der Sport- und Freizeitentwicklung im Haselgrund e.V. wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 227/2023
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Steinbach-Hallenberg über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
Der vorliegenden 1. Änderungsssatzung der Satzung der Stadt Steinbach-Hallenberg über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 228/2023
3. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung (Feuerwehr)
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
Der 3. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung (Feuerwehr) wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 229/2023
Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur das Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
| 1.) | Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen. | |
| 2.) | Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig | |
| 67,50 % | ||
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| Stadt Schmalkalden: | 31,00 % |
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| Stadt Steinbach-Hallenberg: | 1,50 % |
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| mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet: | |
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| Landkreis Schmalkalden-Meiningen: | 66,50 % |
|
| Stadt Schmalkalden: | 30,50 % |
|
| Stadt Steinbach-Hallenberg: | 1,50 % |
|
| Stadt Zella-Mehlis: | 1,50 % |
| 3.) | Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen. | |
| 4.) | Der seitens der Stadt Steinbach-Hallenberg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsandte Verbandsrat (Bürgermeister) wird bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen. | |
Drucksache Nr. 230/2023
Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
| 1.) | Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht. |
| 2.) | Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Steinbach-Hallenberg zu zahlende und bislang 39.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 42.375,00 € je Haushaltsjahr. |
| 3.) | Der seitens der Stadt Steinbach-Hallenberg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsandte Verbandsrat (Bürgermeister) wird bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 3.100.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Steinbach-Hallenberg zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 39.000,00 € je Haushaltsjahr auf 46.500,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen. |
Drucksache Nr. 231/2023
Überplanmäßige Ausgabe Straßenbau Liede, OT Bermbach
Der Stadtrat beschließt:
Der überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 50.000,00 EUR auf der Haushaltsstelle 2.6302005.950000 - Straßenbau Liede, OT Bermbach wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 232/2023
Anschaffung einer Straßenkehrmaschine
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
Der Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges, hier einer gebrauchten selbstfahrenden Kleinkehrmaschine vom Typ Bucher Schörling DityCat 2020, zum Kaufpreis von 65.331,00 € von der Fa. Schmidt Kommunalfahrzeuge GmbH aus Groß-Rohrheim wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 233/2023
Anschaffung eines Streuautomaten
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat:
Der Anschaffung eines Anbaugerätes für den Winterdienst, hier eines Streuautomaten vom Typ Bucher-Streuautomat Yeti W 20 zum Kaufpreis von 29.871,98 € der Fa. Karl Beutlhauser Kommunaltechnik GmbH & Co KG aus Kulmbach wird zugestimmt.
Drucksache Nr. 235/2023
Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs
Der Stadtrat beschließt:
Aufgrund der Kündigung durch die Stadt Schmalkalden vom 21.06.2023, wird der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Schmalkalden und der Stadt Steinbach-Hallenberg zugestimmt.