Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern, dass bis 15.08.2024 die Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern für das III. Quartal 2024 zu entrichten sind.
Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, die Steuer umgehend auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.
Steinbach-Hallenberg, 23.07.2024
i.A. D. Lang
Amtsleiterin Finanzen