Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern, dass bis zum 15.11.2023 die
Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern
für das IV. Quartal 2023
zu entrichten waren.
Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide.
Die Grundsteuer ist bis zu der Fälligkeit auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.
Steinbach-Hallenberg, 10.10.2023
i. A. D. Lang
Amtsleiterin Finanzen