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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 11/2024
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Rathausplatz 2

98587 Steinbach-Hallenberg

Ankündigung der Termine für die Bürgerversammlungen

anlässlich der Wahlen der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen der Stadt Steinbach-Hallenberg

Folgende Termine sind für die Wahlen der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen der Stadt Steinbach-Hallenberg vorgesehen:

Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt jeweils durch eine Bürgerversammlung im Ortsteil. Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit und Tagesordnung (Wahl der Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt werden.

Jeder Wahlberechtigte wird darüber hinaus durch die Stadt Steinbach-Hallenberg von der Wahl, dem Wahlort und dem Wahlzeitpunkt schriftlich benachrichtigt.

Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der Stadt beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Stadtbediensteten unterstützt.

Markus Böttcher

Bürgermeister