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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 11/2025
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen

Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern, dass bis zum 15.11.2025 die

Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern

für das IV. Quartal 2025

zu entrichten sind.

Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide.

Die Grundsteuer ist bis zu der Fälligkeit auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.

Steinbach-Hallenberg, 14.10.2025

i. A. D. Lang

Amtsleiterin Finanzen