Der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg hat am 29.11.2023 mit Beschluss-Nr. 237/2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinbach-Hallenberg mit der Kernstadt Steinbach-Hallenberg sowie mit den Ortsteilen Herges-Hallenberg, Altersbauch, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau gefasst.
Für den Flächennutzungsplan ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungen der zuvor genannten Kernstadt sowie Ortsteile.
Begründung:
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist für die Sicherung und die weitere Entwicklung der Stadt Steinbach-Hallenberg unumgänglich. Hierbei werden die bereits bestehenden Nutzungen gesichert, bzw. Alternativen bei bestehenden Nutzungskonflikten geprüft. Darüber hinaus werden z.B. Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbebetriebe und für die Bereiche Sport und Tourismus untersucht und ausgewiesen.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinbach-Hallenberg wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung, entsprechend den vorgenannten Maßgaben, erreicht. Der Stadt werden für die folgenden 10 - 15 Jahre Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und diese entsprechend gesichert.
Das Planungsziel wird unter Berücksichtigung des Bedarfes an Bauflächen, der demographischen Entwicklung und unter Beachtung der Möglichkeiten der Innenentwicklung umgesetzt.
Gleichzeitig werden aktuelle örtliche und überörtliche Fachplanungen im Flächennutzungsplan dargestellt, um eine frühzeitige Berücksichtigung bei zukünftigen Entwicklungsabsichten der Stadt Steinbach-Hallenberg zu ermöglichen.
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, dient damit den verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) als Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung!
Steinbach-Hallenberg, den 22.12.2023 — -Siegel-
Böttcher
Bürgermeister