Entsprechend § 4 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg iVm § 45 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind im Ortsteil Altersbach (Wahlgebiet) die Ortsteilratsmitglieder durch eine Bürgerversammlung zu wählen. Der Ortsteilrat besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und bis zu vier weiteren direkt zu wählenden Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils.
Die Bürgerversammlungen mit Wahl der Ortsteilratsmitglieder findet am
| Mittwoch, dem 13. November 2024 um 18:00 Uhr |
| in der „Meilerstätte Altersbach“, Meilerstätte 1, 98587 Steinbach-Hallenberg |
statt.
An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger/innen teilnehmen.
Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle des Begriffs „Gemeinde" der Begriff „Ortsteil mit Ortsteilverfassung" tritt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung:
| 2. | Erläuterung des Wahlablaufs |
| 3. | Vorschlag von Bewerberinnen und Bewerbern |
| 4. | Wahl der Ortsteilratsmitglieder |
| 5. | Auszählung der Stimmen |
| 6. | Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
| 7. | Erklärung der gewählten Ortsteilratsmitglieder zur Annahme der Wahl |
| 8. | Schließung der Bürgerversammlung |
Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber/ jeder Bewerberin nur eine Stimme geben.
Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.
Gewählt sind die Bewerber/innen bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.
Steinbach-Hallenberg, 11.10.2024
Markus Böttcher
Bürgermeister