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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 12/2024
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Einberufung der Bürgerversammlung

im Ortsteil Bermbach

zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder

Entsprechend § 4 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg iVm § 45 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind im Ortsteil Bermbach (Wahlgebiet) die Ortsteilratsmitglieder durch eine Bürgerversammlung zu wählen. Der Ortsteilrat besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und bis zu vier weiteren direkt zu wählenden Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils.

Die Bürgerversammlungen mit Wahl der Ortsteilratsmitglieder findet am

Dienstag, dem 5. November 2024

um 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus OT Bermbach,

Bermbacher Hauptstraße 48, 98587 Steinbach-Hallenberg

statt.

An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte Bürger/innen teilnehmen.

Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei an die Stelle des Begriffs „Gemeinde" der Begriff „Ortsteil mit Ortsteilverfassung" tritt.

Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2.

Erläuterung des Wahlablaufs

3.

Vorschlag von Bewerberinnen und Bewerbern

4.

Wahl der Ortsteilratsmitglieder

5.

Auszählung der Stimmen

6.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

7.

Erklärung der gewählten Ortsteilratsmitglieder zur Annahme der Wahl

8.

Schließung der Bürgerversammlung

Es besteht die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge. Diese können von jedem Wahlberechtigten schriftlich vor und während der Bürgerversammlung eingereicht werden. Sie müssen Nachname, Vorname und Beruf des Bewerbers/ der Bewerberin bzw. des/der Vorgeschlagenen enthalten.

Jede/r Bürger/in des Ortsteils Bermbach ist vorschlagsberechtigt und kann bis zu vier Personen vorschlagen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und bedarf vor Beginn der Stimmabgabe der Einwilligung der Vorgeschlagenen. Ist ein Vorgeschlagener nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter hierzu eine schriftliche Erklärung vorliegen.

Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedem Bewerber/ jeder Bewerberin nur eine Stimme geben.

Eine Briefwahl ist für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder nicht zugelassen.

Gewählt sind die Bewerber/innen bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.

Steinbach-Hallenberg, 11.10.2024

Markus Böttcher

Bürgermeister