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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 12/2024
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen

Aufruf

zur Mitwirkung im Kinder- und Jugendbeirat

der Stadt Steinbach-Hallenberg

Liebe Kinder, liebe Jugendliche,

Ihr seid zwischen 12 und 21 Jahre alt?

Ihr seid interessiert am Geschehen und der Entwicklung in unserer Stadt?

Ihr möchtet Euch ehrenamtlich engagieren, von und für Jugendliche?

Ihr habt Lust, in einem kleinen Team mit Eurem Wissen und Fähigkeiten mitzumachen?

Dann brauche ich genau EUCH!

Als Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg rufe ich hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für die Mitwirkung im städtischen Kinder- und Jugendbeirat auf. Die Vorschläge können bis zum 15.11.2024 bei der Stadtverwaltung Steinbach Hallenberg eingereicht werden. Mit dem Vorschlag ist die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person vorzulegen.

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates werden vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus mindestens fünf, höchstens jedoch neun Mitgliedern. Der Kinder- und Jugendbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Seine Aufgabe besteht darin, die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche junger Menschen durch Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen zu vertreten. Der Kinder- und Jugendbeirat wird durch unsere Jugendsozialarbeiterin begleitet.

Markus Böttcher

Bürgermeister

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Rathausplatz 2

98587 Steinbach-Hallenberg

Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis zur Mitwirkung in dem zu bildenden Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Steinbach-Hallenberg.

Name, Vorname:

Anschrift:

Geburtsdatum:

Telefonnummer:

E-Mail:

Beruf (bei Bedarf)

Steinbach-Hallenberg, der ...

Unterschrift:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten auf diesem Formular erfolgt auf Grundlage der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Thüringer Datenschutzgesetzes. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung der Mitwirkung im Kinder- und Jugendbeirat verwendet. Weitere Informationen (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie in der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg (Datenschutzbeauftragter) sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg.