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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 12/2025
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen

Silvester 2025: Sicher feiern - was beim Feuerwerk erlaubt ist und was Sie beachten sollten

Mit dem Jahreswechsel naht auch wieder die Zeit, in der vielerorts Raketen in den Himmel steigen und Böller den Silvesterabend erhellen. Damit der Start ins neue Jahr nicht mit Verletzungen, Bränden oder Bußgeldern endet, ist es wichtig, die aktuellen Regeln und Vorgaben im Blick zu haben.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) wird im Sprengstoffgesetz geregelt.

Was erlaubt ist - und von wem

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Feuerwerkskörper der Kategorie II (Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen und anderes) dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Sie dürfen nur durch Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden

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Pyrotechnische Artikel (Feuerwerkskörper) der Kategorie I - das sind kleine pyrotechnische Gegenstände wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Partyknaller - sind ab Vollendung des 12. Lebensjahres ganzjährig erlaubt. Sie dürfen in Räumen gezündet werden.

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Was verboten oder eingeschränkt ist

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Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- bzw. Altersheimen abgebrannt werden.

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Alkoholisierte Personen dürfen keine Feuerwerkskörper abbrennen.

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Illegale oder nicht geprüfte Feuerwerkskörper dürfen weder gekauft noch gezündet werden.

Sicherheit geht vor

Wer Feuerwerk abbrennt, sollte stets aufmerksam und umsichtig vorgehen

Achtsamkeit und Tierschutz nicht vergessen

Feuerwerk kann für Haustier wie auch für Wildtiere erheblichen Stress bedeuten. Laute Knallgeräusche und grelle Lichtblitze lösen bei vielen Tieren Panik, Fluchtverhalten oder gesundheitliche Belastungen aus. Darum gilt: Wer Feuerwerk nutzt, sollte es mit Bedacht tun, auf unnötigen Lärm verzichten, Zeiten und Mengen begrenzen und Rücksicht auf Tiere und deren haltern nehmen.

Auch ein bewusster Verzicht oder die Wahl leiser Effekte kann dazu beitragen, dass alle - Menschen und Tiere - gut ins neue Jahr starten.

Ordnungsamt