Thüringer Kommunalwahl 2025 |
Festsetzung des Wahltermins für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg, Wahlleitung, Bekanntmachungen
Mit Bescheid vom 13.11.2024 hat das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen als Untere Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg festgesetzt (Az.: 13-1367-325/24-69). Die Wahl findet am
Sonntag, den 23. Februar 2025
statt; eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl am 9. März 2025. Die Amtszeit des Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg begann am 23. April 2019 und endet nach sechs Jahren am 22. April 2025.
Zum Wahlleiter wurde Herr Timo Gallmüller (Hauptamtsleiter) berufen; zur Stellvertretung Herr Robert Glienke (vgl. Beschluss Nr. 028/8/2024/SR).
Gemäß § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg vom 26. September 2024 werden ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz oder der Thüringer Kommunalwahlordnung elektronisch auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg unter der Internetadresse: https://www.bekanntmachungen.steinbach-hallenberg.de bereitgestellt. Zusätzlich, d.h. nachrichtlich, werden die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen in einer (nächsten) Ausgabe des Amtsblattes als Lesefassung abgedruckt.
Gallmüller
Wahlleiter
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen, zu der per öffentlicher Bekanntmachung aufgefordert wird, bitten wir um vorherige telefonische Ankündigung bzw. Terminabsprache unter 036847/38013 oder 036847/38019. Hierdurch kann eine Entgegennahme durch die Wahlleitung gewährleisten werden.
Gleichzeitig findet eine Vorprüfung des Wahlvorschlags statt (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG).
Gallmüller
Wahlleiter