§ 17 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt erfolgt durch eine elektronische Ausgabe der Satzung auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg unter der Internetadresse:
| https://www.bekanntmachungen.steinbach-hallenberg.de |
Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung ist der Bereitstellungstag anzugeben. Der Bereitstellungstag ist der Tag, an dem die Satzung erstmals im Internet bereitgestellt wird. Die Satzung kann darüber hinaus während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg im Rathaus, Rathausplatz 2,98587 Steinbach-Hallenberg, im Vorzimmer des Bürgermeisters, 1. Etage Zimmer-Nr. 11 eingesehen werden. Gegen Kostenerstellung kann ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.
(2) Für eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz oder der Thüringer Kommunalwahlordnung gilt Abs.1 entsprechend.
(…)
(5) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt
(6) Zusätzlich werden die unter Absatz 1,2 und 5 ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen in einer gedruckten Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Steinbach-Hallenberg als Lesefassung abgedruckt. Dies stellt jedoch keine rechtsverbindliche Bekanntmachung im Sinne der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) dar und trägt ausschließlich informativen Charakter zum Zwecke der Bürgerinformation.