Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch in der Stadt Steinbach-Hallenberg mit ihren Ortsteilen sind im Jahr 2024 zahlreiche Wahlen durchzuführen. Hierzu wurden bisher folgende Wahltermine angekündigt und festgelegt:
| Kommunalwahlen* | 26. Mai 2024 |
| Europawahl (sowie mögliche Stichwahl Kommunalwahlen) | 09. Juni 2024 |
| Landtagswahl | 01. September 2024 |
*für Steinbach-Hallenberg: Wahl d. Stadtrats- und Kreistagsmitglieder, Landrat, Ortsteilbürgermeister
Natürlich sind es auch diesmal die ehrenamtlichen Wahlhelfer, mit denen die Durchführung dieser Wahl überhaupt erst möglich wird. Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer bei der Realisierung von Wahlen. In Deutschland spielen sie dabei eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfer unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern. Oder wie der frühere US-Präsident Barack Obama sagte (Rede in Kairo, 2009):
„Wahlen allein machen noch keine (echte) Demokratie.“
Als Wahlhelfer/in variieren Ihre Aufgaben je nachdem, welche Position Sie im Wahlvorstand übernehmen (Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in). Grundsätzlich kann man jedoch zusammenfassen, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung im jeweiligen Wahllokal Ihr Augenmerk haben wird. Nach dem Ende der Wahlzeit (von 08:00 bis 18:00 Uhr) beginnt die Auszählung der Stimmabgaben. Natürlich steht Ihnen die Wahlleitung der Stadt Steinbach-Hallenberg bei Fragen telefonisch permanent zur Seite. Zudem wird Ihnen für Ihre Einsatzbereitschaft als Wahlhelfer/in eine pauschale Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 30,- € gezahlt. Das Erfrischungsgeld wird am Wahltag gegen Unterschrift in bar ausgezahlt.
Voraussetzung zur Mitarbeit im Wahlvorstand: Das Ehrenamt als Wahlhelfer kann bei den Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausgeführt werden. Bei der Landtagswahl muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Sind Sie bereit, sich aktiv am Wahlgeschehen zu beteiligen? Dann nutzen Sie bitte das anhängende Formular (Online-Abruf unter: www.steinbach-hallenberg.de > Wahlen 2024). Sie können Ihr Interesse auch weiterhin telefonisch unter Tel. 0368473800 oder per E-Mail an wahlen@steinbach-hallenberg.de bekunden. Weitere Informationen zu den Wahlen 2024 finden Sie unter www.steinbach-hallenberg.de.
Für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits vorab! Ein herzliches Dankeschön gilt ebenso diejenigen, die Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/in bereits zugesagt haben!
Markus Böttcher
Bürgermeister