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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 2/2025
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen

Jahresrückblick und wichtige Hinweise

Gemeldete Hunde zum Jahresende: 782

Im Jahr 2024 konnte erfreulicherweise ein deutlicher Rückgang an gemeldeten Beißvorfällen verzeichnet werden. Es gab nur einen Vorfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens wurde die Haltung des betroffenen Hundes geprüft. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2023 insgesamt sieben Fälle registriert. Dieser positive Abwärtstrend zeigt eine Verbesserung, auch wenn stets von einer Dunkelziffer auszugehen ist.

Allerdings wurden erneut mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet, da Verstöße gegen das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren festgestellt wurden.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Hundehalter:

Pflichten für Hundehalter in Thüringen

Haftpflichtversicherung

Laut § 2 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen gewährleisten:

500.000 € für Personenschäden

250.000 € für Sachschäden

Der Nachweis über den Abschluss der Versicherung ist bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Kennzeichnungspflicht

Hunde müssen dauerhaft und unverwechselbar mit einem Mikrochip nach ISO-Standard gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist durch einen Tierarzt vorzunehmen und bei der Behörde anzuzeigen.

Leinenpflicht und Hundekotentsorgung

Seit Juni 2024 gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Steinbach-Hallenberg (OBVO):

Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile stets an der Leine zu führen.

In großflächig unbebauten Gebieten ist der Freilauf gestattet, sofern keine Gefährdung oder Belästigung Dritter entsteht.

Verunreinigungen durch Hunde sind unverzüglich zu beseitigen. Halter müssen dafür stets geeignete Tüten oder Hilfsmittel mitführen und diese bei Bedarf den Kontrollkräften vorzeigen.

Verstöße gegen diese Vorschriften wurden auch 2024 mit Bußgeldern geahndet.

Hundesteuer: Sparmöglichkeit für verantwortungsbewusste Halter

Nach § 7 der Hundesteuersatzung von Oktober 2020 können Hundehalter die Steuerlast für ihren Hund halbieren. Voraussetzung: Bis zum 30. Dezember eines Jahres muss ein VDH-Hundeführerschein oder ein gleichwertiger Nachweis unaufgefordert vorgelegt werden.

Damit reduziert sich die Steuer für das folgende Jahr von 60 auf 30 .

Besondere Vorkommnisse 2024

Im April sorgte ein umherstreunender Hund für Aufsehen und hielt das Ordnungsamt der Stadt zwei Wochen lang auf Trab. Mit der Hilfe des Tierschutzvereins Schmalkalden und Umgebung e.V. konnte das Tier mithilfe einer Lebendfalle gesichert werden. Im Anschluss wurde ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet, und der Hund konnte durch den Tierschutzverein zur Vermittlung freigegeben werden.

Der Hund, ein zutraulicher Mischlingsrüde namens Gino, sucht noch immer ein liebevolles Zuhause. Er ist freundlich, lernwillig und freut sich über jede Aufmerksamkeit. Interessierte können sich beim Tierschutzverein Schmalkalden melden und mehr über ihn erfahren.