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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 2/2025
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Thüringer Kommunalwahl 2025

Öffentliche Bekanntmachung des

Wahlleiters der Stadt Steinbach-Hallenberg

(nachrichtlich)

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg am 23. Februar 2025

Der Wahlausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2025 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg am 23. Februar 2025 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet haben (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG), ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Steinbach-Hallenberg, den 22.01.2025

Gallmüller

Wahlleiter

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg