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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 2/2026
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen

Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern,

dass bis zum 15.02.2026 die

Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern

für das I. Quartal 2026

zu entrichten sind.

Die im Jahr 2025 erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide.

Die Grundsteuer ist bis zu der Fälligkeit auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.

Steinbach-Hallenberg, 15.01.2026

i. A. D. Lang

Amtsleiterin Finanzen