Die Stadt Steinbach-Hallenberg setzt die Harmonisierung ihrer Gemeindesatzungen weiter fort. Nach der Gebietsreform im Haseltal und der Eingliederung der Ortsteile Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau in die Stadt Steinbach-Hallenberg war es erforderlich, die unterschiedlichen Regelwerke zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang wurde nun die neue Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung einschließlich Gebührenverzeichnis beschlossen.
Die Satzung regelt die Inanspruchnahme des sog. öffentlichen Raums durch private Baustellen und sonstige Sondernutzungen. Genehmigungspflichtig sind zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten und Bauzäunen, Baustelleneinrichtungen, temporäre Leitungen, Außengastronomie sowie Werbeanlagen. Das neue Regelwerk orientiert sich an der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und wurde der Rechtsaufsicht vorgelegt.
Neu sind insbesondere die einheitliche Geltung für das gesamte Stadtgebiet sowie eine überarbeitete Gebührenstruktur. Diese arbeitet im Vergleich zu früher stärker mit Pauschalen, Flächenstufen und Einheiten je angefangener Länge oder Fläche. So werden beispielsweise Gerüste und Bauzäune künftig mit 5 Euro pro Woche je angefangene fünf Meter Frontlänge berechnet. Für größere Baustelleneinrichtungen, wie Bauhütten, Bauwagen oder Baumaschinen gelten gestaffelte Gebühren, so etwa 25 Euro pro Woche bis 30 Quadratmeter und 40 Euro pro Woche bei größeren Flächen.
Auch im Bereich Werbung wurden Anpassungen vorgenommen. Plakate kosten künftig 1 Euro je Stück. Für Transparente/Banner (15 Euro pro Woche) und Informationsstände (10 Euro pro Tag) gelten Ausnahmen: Ortsansässige und gemeinnützige Vereine sind hierfür gebührenfrei. Die Gebühren bewegen sich im thüringenweiten Mittelfeld und bleiben insbesondere für Vereine, kleinere Werbemaßnahmen und Außengastronomie moderat.
Sondernutzungen sind mindestens eine Woche vor Beginn schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Im Antrag sind unter anderem Angaben zum Ort, zur Art und zum Umfang der Nutzung sowie zur Dauer zu machen. Gegebenenfalls sind Lagepläne oder Skizzen beizufügen, insbesondere bei möglichen Verkehrsbehinderungen.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind bei der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg erhältlich.
Pfad: Stadtverwaltung->Bürgerservice->Rathaus/Mitarbeiter->Bekanntmachungen
https://www.steinbach-hallenberg.de/index.php?id=1072
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