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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 3/2024
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Information der Wahlleitung

Gemäß § 13 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg vom 20.06.2019, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22.12.2023, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen für Wahlen durch Aushang an den folgenden Verkündungstafeln innerhalb des Stadtgebietes:

1.

Steinbach-Hallenberg:

Rathausplatz 2, auf dem Rathausvorplatz

2.

Altersbach:

Altersbacher Hauptstraße 25,

Büro des Ortsteilbürgermeisters

3.

Bermbach:

Am Markt, Dorfgemeinschaftshaus,

Bermbacher Hauptstraße 48

4.

Herges-Hallenberg:

Brücke Suhler Straße/Dörntal,

5.

Oberschönau:

Parkplatz, Oberschönauer Hauptstraße 62,

Büro des Ortsteilbürgermeisters

6.

Rotterode:

Rotteroder Hauptstraße 11,

Büro des Ortsteilbürgermeisters

7.

Unterschönau:

Park an der Unterschönauer Hauptstraße

8.

Viernau:

Forststraße 16, Bürgerbüro.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung der Bekanntmachungen für Wahlen auf der Website der Stadt Steinbach-Hallenberg unter www.steinbach-hallenberg.de / Wahlen 2024. Dies stellt jedoch keine rechtsverbindliche Bekanntmachung dar und trägt ausschließlich informativen Charakter.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich rechtzeitig über den Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen zu informieren.

Weitere Informationen zu den Wahlen 2024 erhalten Sie auf der angegebenen Website der Stadt Steinbach-Hallenberg oder auf der Website des Thüringer Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de.

Gallmüller

Wahlleiter