Im Jahr 2023 mussten im Steinbach-Hallenberger Ordnungsamt mehr als doppelt so viele Anzeigen wegen Beißvorfällen aufgenommen werden als in den Jahren zuvor. In Anbetracht dieser erschreckenden Statistik zeigt sich nicht nur Bürgermeister Markus Böttcher besorgt. Denn jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Die Ordnungsbehörde hat alle Hände voll zu tun, um nach Recht und Gesetz jeden zur Anzeige gebrachten Fall möglichst zielführend zu ahnden. „Die Gründe für die Vorfälle sind unterschiedlich“, erläuterte die zuständige Ordnungsamtsmitarbeiterin. Oft würden Hunde an nicht einsehbaren Stellen im Freilauf geführt oder sie hatten nicht eingezäunte Grundstücke eigenmächtig verlassen beziehungsweise entwischten an der Haustür. „Insgesamt liegen die Probleme oft im Ungehorsam der Hunde oder der falschen Einschätzung der Situation seitens der Hundehalter“, resümierte sie. Meist seien sich die verantwortlichen Hundehalter oder Hundeführer auch der Gefahr gar nicht bewusst. „Hauptsächlich wurden andere Hunde oder auch andere Hundehalter verletzt“, erläuterte die zuständige Sachbearbeiterin. In einigen Fällen rührten Verletzungen der Hundehalter auch aus der Situation heraus, wenn sie versuchten raufende Hunde zu trennen.
Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig, denn nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren in der Stadt Steinbach-Hallenberg dürfen Tiere nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Auf allen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen in der bebauten Ortslage sind Hunde an der Leine zu führen. Um außerhalb der bebauten Ortslage einen direkten Kontakt mit Personen zu vermeiden, sind Hunde unaufgefordert anzuleinen, wenn eine fremde Person sich nähert. Doch dies werde oft nicht eingehalten. Außerhalb der Ortslage gilt das Thüringer Waldgesetz wonach Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, im Wald an der Leine zu führen sind. Haftung und Verantwortung liegen stets beim Hundehalter.
Das Ordnungsamt ist verpflichtet allen gemeldeten Fällen nach zu gehen. „In allen zur Anzeige gebrachten Fällen wurde auch 2023 entsprechende Verwaltungs- und/oder Bußgeldverfahren eingeleitet“, informierte Nadine Annemüller, die Leiterin der Steinbach-Hallenberger Ordnungsbehörde. In manchen Fällen mussten zudem weitere Auflagen zur Hundehaltung durch die Ordnungsbehörde erlassen werden, z.B. Maulkorbpflicht oder Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch einen Wesenstest, welcher von entsprechenden Sachverständigen vorgenommen werden muss.
„Unser Hauptziel ist es natürlich derartige Vorfälle zu vermeiden und unsere Maßnahmen, die wir seitens der Behörde erlassen, zielen auch vordergründig darauf ab“, betonte Ordnungsamtsleiterin Nadine Annemüller. „Wir fördern in unserer Stadt ein harmonisches Miteinander und auch Hundebesitzer sollen sich hier mit ihren Vierbeinern wohl fühlen“, betonte Markus Böttcher. Gefährliche Situationen oder Belästigungen müssten selbstverständlich unterbunden und letztlich auch abgestraft werden. Dies sei ja auch im Sinne der Hundehalter. Mit der Anschaffung von Hundetoiletten die im gesamten Stadtgebiet auf Wunsch der Bevölkerung, wurde erst jüngst ein wichtiger Schritt getan, um Hundehalter in ihrer Verantwortung für das Allgemeinwohl zu unterstützen. Und es gäbe ja auch sehr viele gute und positive Beispiele. „Ich freue mich sehr über das Engagement unserer Hundesportvereine und auch seitens des Tierschutzes“, betonte Böttcher. Keinesfalls dürfe die gestiegene Anzahl an Beißvorfällen deren Tun schmälern oder ein schlechtes Licht auf alle Hundehalter werfen. Die örtlichen Hundesportvereine und Hundeschulen würden vielmehr mit verschiedenen Angeboten aktiv zur Prävention beitragen und unerfahrene Hundebesitzer gerne dabei unterstützen, ihren Vierbeinern gerecht zu werden und ihnen Gehorsam beizubringen. „Unsere Mitarbeiter in der Stadtverwaltung helfen gerne bei der Kontaktaufnahme zu örtlichen Vereinen oder Dienstleistern und wir haben auch eine Vereinsübersicht auf unserer Homepage“, betonte Böttcher.