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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 3/2025
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Rathausplatz 2

98587 Steinbach-Hallenberg

Thüringer Kommunalwahl 2025

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Steinbach-Hallenberg

(nachrichtlich)

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

am 23. Februar 2025 in der Stadt Steinbach-Hallenberg

Der Wahlausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg am 23. Februar 2025 nachfolgendes Ergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten 8.028

Zahl der Wähler 6.341

Zahl der ungültigen Stimmabgaben 101

Zahl der gültigen Stimmabgaben 6.240

Auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfielen die in der folgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfiel auf:

Herrn Markus Böttcher (Pro 8).

Er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg gewählt.

Eine Stichwahl findet nicht statt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Steinbach-Hallenberg, den 26.02.2025

Gallmüller

Wahlleiter