Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg
Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg
(nachrichtlich)
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
am 23. Februar 2025 in der Stadt Steinbach-Hallenberg
Der Wahlausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Steinbach-Hallenberg am 23. Februar 2025 nachfolgendes Ergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten 8.028
Zahl der Wähler 6.341
Zahl der ungültigen Stimmabgaben 101
Zahl der gültigen Stimmabgaben 6.240
Auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfielen die in der folgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:
| Listen- Nr. | Kennwort d. Wahlvorschlags | Name, Vorname d. Bewerbers | Stimmen |
| 1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Hofmann, Achim | 992 |
| 2 | Pro 8 (Pro 8) | Böttcher, Markus | 3.424 |
| 3 | Wählergemeinschaft Haselgrund (WGH) | Avemarg, Monique | 1.824 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfiel auf:
Herrn Markus Böttcher (Pro 8).
Er ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg gewählt.
Eine Stichwahl findet nicht statt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Steinbach-Hallenberg, den 26.02.2025
Gallmüller
Wahlleiter