Auslegungshinweis
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stadtratsbeschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Zeit vom 03.03.2025 bis 17.03.2025 während der üblichen Dienstzeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
| und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Büro des Bürgermeisters (Zimmer 11) der Stadtverwaltung in Steinach-Hallenberg, Rathausplatz 2, zur Einsichtnahme aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Steinbach-Hallenberg, den 27.02.2025
M. Böttcher
Bürgermeister