| 1. | In der genannten Gemarkung hat eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes (Neufassung vom 20.12.2007) stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
| Offenlegungszeitraum: | 10.03.2025 - 09.04.2025 | |
| Offenlegungsort:: | Finanzamt Südthüringen, Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl | |
| Der Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist in der Offenlegungsfrist zu nachstehenden Zeiten: | ||
| Montag bis Freitag | 08.00 - 12.00Uhr | |
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 13.00 - 15.00 Uhr | |
telefonisch, unter folgender Rufnummer 0361/573619462, für eine Terminvereinbarung zur Einsicht in die Schätzungskarten zu errreichen.
| 3. | Zu einem vereinbarten Termin zur Einsicht in die Schätzungskarten, sind Eigentumsunterlagen Graundstücksverzeichnisse, Zustellungsbescheide, usw. mitzubringen. |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
| 10.05.2025 |
| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |
gez. Frontzek
Der Vorsteher des Finanzamts