Hunde sind treue Begleiter und fester Bestandteil vieler Familien in Steinbach-Hallenberg. Damit das Zusammenleben von Menschen und Tieren im Stadtgebiet weiterhin sicher und harmonisch bleibt, sind gegenseitige Rücksichtnahme, verantwortungsbewusste Haltung und die Einhaltung geltender Regelungen unerlässlich. Aktuelle Ereignisse zeigen, wie wichtig diese Themen sind.
Im vergangenen Jahr wurden im Zuständigkeitsbereich insgesamt drei Beißvorfälle gemeldet.
| Dabei handelte es sich um: | |
| - | einen Vorfall zwischen Hunden |
| - | zwei Vorfälle mit Menschen, wobei es in einem Fall zu mittelschweren Verletzungen bei zwei Personen kam |
Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich im August 2025 während einer Zugfahrt auf der Rückfahrt von Schmalkalden nach Suhl. Zwei Hundehalter wurden dabei von einem erst kurz zuvor erworbenen Hund verletzt und mussten medizinisch behandelt werden.
Im Einsatz waren neben dem Rettungsdienst auch die Freiwillige Feuerwehr Altersbach e.V., der Tierschutzverein Schmalkalden e.V. sowie unterstützend die Tierschutzorganisation Menschen: Herz4Tiere e.V., da der Hund während seiner Unterbringung eine Zwingeranlage beschädigt hatte. Die Sicherstellung des Tieres sowie die weiteren Prüfungen erfolgten durch das Ordnungsamt der Stadt Steinbach-Hallenberg.
Leider litt der Hund an einer unheilbaren Wirbelsäulenverletzung und musste später euthanasiert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Veterinärbehörde des Landkreises hinzugezogen. Gegen die Hundehalter wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, die teilweise noch in Bearbeitung sind.
Dieser Vorfall macht deutlich, wie wichtig ein umsichtiger Umgang mit Hunden, eine sachgerechte Haltung sowie frühzeitige Kontrolle und Einschätzung des Tierverhaltens sind - zum Schutz von Menschen und Tieren gleichermaßen.
Gemäß § 17 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg vom 13.06.2024 besteht in weiten Teilen des Stadtgebiets eine Leinenpflicht für Hunde. Diese gilt insbesondere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in weiteren festgelegten Bereichen.
| Ziel der Regelung ist es, | |
| - | die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, |
| - | Konflikte zwischen Menschen und Hunden zu vermeiden und |
| - | ein geordnetes und rücksichtsvolles Miteinander zu fördern. |
Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, ihre Tiere in den vorgeschriebenen Bereichen konsequent an der Leine zu führen. Dies dient nicht nur dem Schutz anderer, sondern auch dem Wohl der eigenen Tiere.
Die vollständige Ordnungsbehördliche Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Steinbach-Hallenberg einsehbar.
www.steinbach-hallenberg.de
> Bürgerservice > Satzungen > Ordnungsbehördliche Verordnung
Ein weiteres häufiges Ärgernis im Stadtgebiet ist liegen gelassener Hundekot. Auch hierzu bestehen klare Regelungen:
Nach § 16 Absatz 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind Tierhalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass öffentliche Flächen, Wege und Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Sollte es dennoch zu einer Verschmutzung kommen, ist diese unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Geeignete Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hundekotbeutel, sind mitzuführen.
Hundekot gilt rechtlich als Abfall und ist im Restmüll zu entsorgen. Das Nichtentfernen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder nach sich ziehen.
Dies gilt nicht nur für Straßen und Gehwege, sondern auch für Wiesen, Felder und landwirtschaftliche Flächen. Auch wenn hierfür keine gesonderte Einzelregelung besteht, ist es gängige Praxis und Bestandteil örtlicher Ordnungsregelungen, dass Hundekot auch dort nicht liegen bleiben darf.
Im vergangenen Jahr zeigte die Freiwillige Feuerwehr Steinbach-Hallenberg erneut ihre Vielseitigkeit: Ein Hund steckte in einer Röhre am Moosbach unter Garagen fest. Trotz der eiskalten Witterung gelang es den Kameradinnen und Kameraden, das Tier sicher zu befreien.
Dank des vorhandenen spezialisierten Equipments, wie Fangschlaufen und Fangnetzen, konnte der Einsatz besonders effizient und sicher durchgeführt werden.
Dieser Vorfall ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie flexibel, engagiert und tierlieb unsere Feuerwehr für Menschen und Tiere im Einsatz ist.
Die Stadt Steinbach-Hallenberg appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und geltende Vorschriften einzuhalten. Rücksicht, Aufmerksamkeit und ein respektvoller Umgang tragen entscheidend dazu bei, dass Mensch und Hund in unserer Stadt sicher und entspannt zusammenleben können.
Pressestelle