Informativ möchten wir die am 09.02.2026 ausgefertigte Haushaltssatzung 2026, welche unter https://www.bekanntmachungen.steinbach-hallenberg.de öffentlich bekannt gemacht wurde, zur Kenntnis geben.
Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 20.500.000 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.880.200 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 530.000 € festgesetzt.*
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.190.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
(Drucksache-Nr. 026/8/2024/SR vom 04.12.2024)**
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Steinbach-Hallenberg, den 09.02.2026 — Siegel
gez. Markus Böttcher
Bürgermeister
* nachrichtlich:
Thüringer Kommunalinvestitionsprogramm 2026-2029:
Die Kreditaufnahme im Rahmen des Thüringer Kommunalinvestitionsprogrammes wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 800.000 € festgesetzt.
Dieser Kredit bleibt bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Sinne der Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise unberücksichtigt und bedarf keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
** nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 495 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 425 v.H. | |
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit dem Beschluss vom 22.01.2026 (Beschluss-Nr. 083/8/2026 SR) hat der Stadtrat öffentlich in seiner 12. Sitzung die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Ebenfalls am 22.01.2026 wurde durch den Stadtrat mit Beschluss-Nr. 081/8/2026 SR der Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2025 bis 2029 beschlossen. |
| 2. | Mit Bescheid vom 03.02.2026 erfolgte vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, die rechtsaufsichtliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 530.000 € sowie der in § 3 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.190.000 €. |
| 3. | Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2026 nicht. |
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Zeit vom 11.02.2026 bis 25.02.2026 während der üblichen Dienstzeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | — von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
| und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
| und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Büro des Bürgermeisters (Zimmer 11) der Stadtverwaltung in Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 stets zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Steinbach-Hallenberg, den 09.02.2026
gez. Markus Böttcher
Bürgermeister