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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 5/2023
Steinbach-Hallenberg
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Mitteilung an alle steuerpflichtigen Bürger

Wir möchten daran erinnern, dass bis zum 15.05.2023 die Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern für das II. Quartal 2023 zu entrichten sind.

Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide.

Die Steuern sind bis zur Fälligkeit auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.

Steinbach-Hallenberg, 25.04.2023

Im Auftrag

Arends

Amtsleiter Finanzen