Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 18.694.500,00 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.194.700,00 € | |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.870.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (Drucksache-Nr. 131/2021 vom 10.11.2021).*
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
ausgefertigt am: 04.05.2023
Stadt Steinbach-Hallenberg — Siegel
Markus Böttcher
Bürgermeister
* nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. | |
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit dem Beschluss vom 19.04.2023 (Beschluss-Nr. SR 205/2023), hat der Stadtrat öffentlich in seiner 28. Sitzung die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Ebenfalls am 19.04.2023 wurde durch den Stadtrat mit Beschluss-Nr. SR 206/2023 der Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. |
| 2. | Mit Bescheid vom 04.05.2023 erfolgte vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, die rechtsaufsichtliche Genehmigung des in § 3 der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.870.000 €. |
| 3. | Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Zeit vom 15.05.2023 bis 31.05.2023 während der üblichen Dienstzeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Büro des Bürgermeisters (Zimmer 11) der Stadtverwaltung in Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 stets zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Steinbach-Hallenberg, den 04.05.2023
Markus Böttcher
Bürgermeister