Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 5/2024
Steinbach-Hallenberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sonstiges

Jagdgenossenschaft Steinbach-Hallenberg

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Versammlung findet am Freitag, dem 19. April 2024, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 2, Steinbach-Hallenberg statt.

Es handelt sich um eine nichtöffentliche Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Mitglieder sind kraft Gesetzes alle Eigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkungen Steinbach- und Herges-Hallenberg.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Bericht des Vorstandes

3.

Bericht des Kassenwartes

4.

Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes

und zur Bestätigung des Kassenberichtes

5.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagd

für das Jagdjahr 2023/2024

6.

Beschluss über die Angliederung

7.

Verschiedenes

Anmerkung:

Es ist erforderlich, soweit noch nicht geschehen, zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte alle zur Aktualisierung des Jagdkatasters notwendigen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) vorzulegen, die als Eigentumsnachweis gelten.

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie oder durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person vertreten lassen.

Außerdem kann sich jeder Jagdgenosse durch einen volljährigen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, vertreten lassen. Für die Erteilung dieser Vertretungsvollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Steinbach-Hallenberg, den 26.03.2024

gez. Klaus Günther

Jagdvorsteher