Die Versammlung findet am Freitag, dem 19. April 2024, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 2, Steinbach-Hallenberg statt.
Es handelt sich um eine nichtöffentliche Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Mitglieder sind kraft Gesetzes alle Eigentümer bejagbarer Flächen der Gemarkungen Steinbach- und Herges-Hallenberg.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Bericht des Kassenwartes |
| 4. | Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und zur Bestätigung des Kassenberichtes |
| 5. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagd für das Jagdjahr 2023/2024 |
| 6. | Beschluss über die Angliederung |
| 7. | Verschiedenes |
Anmerkung:
Es ist erforderlich, soweit noch nicht geschehen, zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte alle zur Aktualisierung des Jagdkatasters notwendigen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) vorzulegen, die als Eigentumsnachweis gelten.
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie oder durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person vertreten lassen.
Außerdem kann sich jeder Jagdgenosse durch einen volljährigen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, vertreten lassen. Für die Erteilung dieser Vertretungsvollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Steinbach-Hallenberg, den 26.03.2024
gez. Klaus Günther
Jagdvorsteher