Die korrekte Müllentsorgung ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Rücksichtnahme auf unsere Mitbürger und der Entlastung der Stadtverwaltung. Leider kommt es immer wieder zu Verstößen, die zu Verunreinigungen und unnötigen Kosten für die Allgemeinheit führen.
Um dies zu vermeiden, wurden in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Steinbach-Hallenberg (OBVO) § 11 klare Regelungen zur Abfallentsorgung festgelegt:
Öffentliche Abfallbehälter (z. B. Papierkörbe an Straßen und in Parks) sind ausschließlich für kleine Mengen an Abfällen wie Zigarettenschachteln, Pappbecher, Essensreste oder Hundekotbeutel vorgesehen. Das Einbringen von Haus- oder Gewerbemüll ist streng untersagt.
Wertstoffcontainer & Sperrmüll
| • | Das Durchsuchen und Entnehmen von Gegenständen aus Wertstoffcontainern oder bereitgestelltem Sperrmüll ist nicht gestattet. |
| • | Sperrmüll muss ordnungsgemäß am Straßenrand platziert werden, ohne Schachtdeckel oder Versorgungsanlagen zu verdecken. |
| • | Das Ablegen von Müll neben Containern, auch bei Überfüllung, ist verboten - dies verursacht zusätzliche Kosten, die letztlich von den Bürgern getragen werden müssen. |
Pflichten für Gastronomiebetriebe und weitere Gewerbetreibende
Wer Lebensmittel zum sofortigen Verzehr verkauft, ist verpflichtet, ausreichend große Abfallbehälter aufzustellen und regelmäßig zu entleeren. Innerhalb eines Umkreises von 30 Metern müssen sämtliche Rückstände, einschließlich Verpackungsmaterialien, ordnungsgemäß entsorgt werden.
Saubere Straßen & öffentliche Plätze
Es ist ausdrücklich verboten, Papier, Obstreste, Zigarettenkippen, Kaugummis oder andere Abfälle auf Gehwege, Straßen, Plätze oder in Grünanlagen zu werfen.
Wertstoffplätze im Stadtgebiet:
Die Wertstoffcontainer befinden sich an folgenden Standorten:
| Oberschönau: | Parkplatz Schwimmbad / Parkplatz ehem. Getränke Gräser |
| Unterschönau: | Hinter der Feuerwehr |
| Steinbach-Hallenberg: | Oberhofer Straße / Festplatz / Parkplatz Bismarckstraße |
| Herges-Hallenberg: | Hammerweg / Kirche |
| Viernau: | Parkplatz Sportplatz Mühlstraße / Dolmarstraße (Platz der deutschen Einheit) |
| Altersbach: | Braugasse |
| Rotterode: | Neben dem Tennisplatz |
| Bermbach: | Unterhalb des Schwimmbads |
Verstöße gegen diese Regelungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Da das Problem der unsachgemäßen Müllentsorgung bereits seit Jahren besteht und eine finanzielle Belastung für die Stadt darstellt, werden entsprechend Bußgelder verhängt.
Bitte helfen Sie mit, Steinbach-Hallenberg sauber zu halten - für ein lebenswertes und gepflegtes Stadtbild.
Ihr Ordnungsamt