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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 5/2026
Steinbach-Hallenberg
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Benutzungs- und Entgeltordnung

zur Überlassung und Benutzung von Veranstaltungs- und Kulturbedarf der Stadt Steinbach-Hallenberg

(Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturbedarf)

Auf der Grundlage der §§ 2, 18 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg in seiner Sitzung am 26.03.2026 die folgende Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturbedarf beschlossen:

§ 1 Allgemeines

1.

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Bedingungen für die Vermietung von Bierzeltgarnituren, Verkaufshütten und weiterer Ausstattungstechnik (nachfolgend "Verleihgegenstände" genannt) durch die Stadt Steinbach-Hallenberg.

2.

Die Verleihung erfolgt nur an Vereine und Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Steinbach-Hallenberg und im Rahmen von angezeigten Veranstaltungen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Bürgermeister.

3.

Die Verleihgegenstände sind Eigentum der Stadt Steinbach-Hallenberg und dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden.

4.

Die Benutzung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

5.

Die Verleihgegenstände werden grundsätzlich nur innerhalb der Stadt Steinbach-Hallenberg und derer Ortsteile verliehen.

6.

Es ist dem Mieter nicht gestattet, die Verleihgegenstände zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, deren Inhalte sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten oder strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch befürchten lassen.

7.

Mit der Reservierung und Übernahme der Verleihgegenstände erkennt der Nutzer diese Benutzungs- und Entgeltordnung an.

§ 2 Reservierung und Mietdauer

1.

Reservierungen sind schriftlich, telefonisch (036847/380-0) oder online (stadt@steinbach-hallenberg.de) an die Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg zu richten.

2.

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Verleihgegenstände und endet mit deren ordnungsgemäßen Rückgabe.

3.

Stornierungen sind jederzeit kostenlos möglich.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1.

Die aktuellen Mietpreise für die Verleihgegenstände sind in der jeweils aktuellen Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung aufgeführt. Die Mietpreise verstehen sich als Preise pro Veranstaltung und zzgl. der gültigen Umsatzsteuer, soweit keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt.

2.

Der Mieter erhält eine Rechnung über den zu zahlenden Mietpreis.

3.

Für die Lieferung und Abholung der Verleihgegenstände innerhalb der Stadt Steinbach-Hallenberg werden pauschal 20,00 € (zzgl. der gültigen Umsatzsteuer, soweit keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt) berechnet. Für Vereine der Stadt Steinbach-Hallenberg erfolgt die Lieferung und Abholung einmal jährlich kostenfrei.

4.

Aufbau, Reinigung oder Reparaturen werden nach Aufwand gesondert berechnet.

5.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

§ 4 Übergabe und Rückgabe

1.

Die Übergabe der Verleihgegenstände erfolgt am vereinbarten Datum und Ort. Der Mieter ist verpflichtet, die Gegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen.

2.

Die Verleihgegenstände müssen bei der Rückgabe in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand zurückgegeben werden. Ist eine Reinigung durch den Bauhof erforderlich, werden die notwendigen Kosten in Rechnung gestellt.

3.

Der Mieter hat der Stadt Steinbach-Hallenberg etwaig entstandene Schäden mitzuteilen. Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden dem Mieter zum Neuwert oder den Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Nutzung und Haftung

1.

Der Mieter ist verpflichtet, die Verleihgegenstände sorgfältig und entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.

2.

Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, Verluste oder Diebstahl der Verleihgegenstände, die durch ihn oder Dritte verursacht werden.

3.

Die Stadt Steinbach-Hallenberg haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Verleihgegenstände entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Steinbach-Hallenberg zurückzuführen.

4.

Es ist untersagt, an den Verleihgegenständen bauliche oder technische Veränderungen vorzunehmen. (Insbesondere ist es untersagt Nägel, Schrauben und Tackerklammern an Bierzeltgarnituren und Verkaufshütten anzubringen.)

§ 6 Lieferung und Abholung

1.

Auf Wunsch bietet die Stadt Steinbach-Hallenberg einen Liefer- und Abholservice an. Die Kosten richten sich nach § 3 Abs. 3.

2.

Bei Selbstabholung durch Eigentransport ist der Mieter für den sicheren Transport der Verleihgegenstände verantwortlich.

§ 7 Schlussbestimmungen

1.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2.

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2026 in Kraft.

3.

Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg über die Verleihung von Tischen, Stühlen, Biertischgarnituren, Markthütten und der Bühne vom 25.03.2004 außer Kraft.

Ausgefertigt am: 01.04.2026

Stadt Steinbach-Hallenberg⇔ Siegel

Böttcher

Bürgermeister

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung Kulturbedarf vom 01.04.2026

1.

Verkaufshütte

50,00 €

2.

Verkaufshütte mit Strom und Licht

50,00 €

3.

Bierzeltgarnitur best. aus 1 Tisch, 2 Bänke

(für Vereine unentgeltlich)

8,00 €

4.

Stehtisch

(für Vereine unentgeltlich)

5,00 €

5.

Tisch

1,00 €

6.

Stuhl

1,00 €

7.

Trinkbecher wenn vorrätig (500 Stück)

50,00 €

8.

Wasserschlauch

3,00 €

9.

Bauzaun (Zaunfeld + Fuß)

5,00 €

10.

Hamburger Gitter

5,00 €

11.

Stromkabel

5,00 €

12.

Gasheizer

10,00 €

13.

Mülltonnen

3,00 €

Für die Ausleihe wird eine Kaution in Höhe von 20% des Mietpreises erhoben.