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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 6/2023
Steinbach-Hallenberg
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Stadtmitteilungen



Stellenausschreibung der Stadt Steinbach-Hallenberg

Die Stadt Steinbach-Hallenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Tourismus für die touristischen Infrastruktur einen hauptamtlichen

Wegewart (m/w/d)

in Vollzeit.

Zum Aufgabengebiet gehören:

die Ausweisung neuer Wanderwege sowie die Erneuerung der Markierung bestehender Wanderwegemarkierung /-beschilderung gemäß Thüringer Wanderwegekonzeption

regelmäßige Kontrollgänge an den markierten Wanderwegen

Aufnahme von Schäden an den Einrichtungen der Wanderwege bzw. Beantwortung von Mängelanzeigen

praktische Mitwirkung bei der unmittelbaren Reparatur bzw. bei der Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur in Form von Bänken, Schutzhütten, Wegweisern etc.

Beseitigung einfacher Mängel im Wegeleitsystem (z. B. Kleben von Wegemarken, Säubern von Wegweisern und Informationstafeln), Freischneiden der Wegemarken und Wegweiser

Kontrolle der Skiwanderwege bzw. Spuren der ausgewiesenen Loipen im Winter

Meldung, insbesondere von Mängeln oder auffälligen Gefahren an Verwaltung/Forst/Waldbesitzer und regelmäßiger Austausch

Organisation und Leitung von Arbeitseinsätzen auf Orts-/Ortsteilebene mit den ehrenamtlichen Wegewarten

Ansprechpartner vor Ort in den Abstimmungsverfahren mit dem Kreiswegewart

Datenpflege im zentralen Wegemanagementsystem (Outdooractive Facility)

organisatorische und personelle Unterstützung der Naturpark-Meisterei Thüringer Wald

Sie bringen mit:

Erwartet werden Bewerber (m/w/d) mit ausgeprägtem handwerklichem Geschick, Organisationstalent und sehr guten Ortskenntnissen, vor allem im Wanderwegenetz von Steinbach-Hallenberg (einschließlich der Ortsteile).

Der Bewerber sollte über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Erfahrung im Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Geräteträgern und der Besitz eines Motorsägenscheins ist von Vorteil. Technisches Verständnis, flexible Einsetzbarkeit, Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie eine gute körperliche Belastbarkeit runden das Profil ab.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis mindestens der Klasse C wird vorausgesetzt, ebenso Engagement, Einsatzbereitschaft und insbesondere die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten sowie Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz. Ein sicherer Umgang mit Kartenmaterial ist Voraussetzung.

Wir bieten Ihnen:

Möglichkeiten der persönlichen und beruflichen Entfaltung

regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten/Teilnahme an Schulungen

Vergütung nach TVöD inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

betriebliche Altersvorsorge

gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements

Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Bei Bewährung ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beabsichtigt.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis maximal in Entgeltgruppe E5.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Berufsabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnisse, Referenzen) senden Sie bitte schriftlich bis 30.06.2023 an die

Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg

Hauptamt

Herrn Gallmüller

Rathausplatz 2

98587 Steinbach-Hallenberg.

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) - Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen - werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass sämtliche, im Zuge der Bewerbung erfassten Bewerbungsdaten, zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens von der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg verwendet und Ihre Unterlagen und Daten nach Abschluss des Verfahrens sechs Monate aufbewahrt und gespeichert werden. Ihr Einverständnis können Sie schriftlich widerrufen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Nach Ablauf der Frist werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.

gez. Böttcher

Bürgermeister