Thüringer Kommunalwahlen 2024 |
1.
Der Wahlausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Altersbach der Stadt Steinbach-Hallenberg am 26. Mai 2024 als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.
| Kennwort Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber | Name, Vorname | Wohnort | Inhalt Erklärung des Bewerbers zur Frage § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG Ja — Nein | |
| 1 | NATTERMANN | Nattermann, Falk | Steinbach-Hallenberg OT Altersbach | — X |
2.
Die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Altersbach der Stadt Steinbach-Hallenberg wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
3.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Steinbach-Hallenberg, den 24.04.2024
Gallmüller
Wahlleiter