- nachrichtlich -
Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.900.000 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.081.900 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 850.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (Drucksache-Nr. 026/8/2024/SR vom 04.12.2024).*
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Steinbach-Hallenberg, den 12.05.2025 — Siegel
Markus Böttcher
Bürgermeister
* nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 495 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 425 v.H. | |
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit dem Beschluss vom 02.04.2025 (Beschluss-Nr. 043/8/2025 SR) hat der Stadtrat öffentlich in seiner 8. Sitzung die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Ebenfalls am 02.04.2025 wurde durch den Stadtrat mit Beschluss-Nr. 044/8/2025 SR der Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2024 bis 2028 beschlossen. |
| 2. | Mit Bescheid vom 09.05.2025 erfolgte vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, die rechtsaufsichtliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 850.000 €. |
| 3. | Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2025 nicht. |
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Zeit vom 14.05.2025 bis 28.05.2025 während der üblichen Dienstzeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Büro des Bürgermeisters (Zimmer 11) der Stadtverwaltung in Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 stets zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Steinbach-Hallenberg, den 12.05.2025
Markus Böttcher
Bürgermeister