Die Stadt Steinbach-Hallenberg lebt von einem regen Vereinsleben und einer Vielzahl von Veranstaltungen, die das Miteinander stärken und das kulturelle Leben bereichern. Umso wichtiger ist es, dass diese Veranstaltungen für alle Beteiligten - Gäste, Helferinnen und Helfer sowie Veranstalter - sicher durchgeführt werden können.
Angesichts zunehmender sicherheitsrelevanter Vorfälle bei Veranstaltungen bundesweit rückt auch das Thema Sicherheitskonzeptionierung in den Fokus der Ordnungsbehörden. Das Ordnungsamt der Stadt Steinbach-Hallenberg ist daher verpflichtet, die Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen künftig noch strukturierter zu begleiten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Veranstaltungen zu verhindern, sondern gemeinsam mit den Veranstaltern die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Nach § 42 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) müssen öffentliche Veranstaltungen spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter
www.steinbach-hallenberg.de > Bürgerservice > Formularservice > Ordnungsamt > Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung.
Gerade bei Veranstaltungen mit einer größeren Besucherzahl (ab ca. 500 Personen) oder bei Festen an sensiblen bzw. öffentlichen Orten (z. B. auf öffentlichen Plätzen, an innerörtlichen Straßen, an denkmalgeschützten Flächen) ist eine frühzeitige Abstimmung (mind. 6 Wochen vorher) mit dem Ordnungsamt unerlässlich. In diesen Fällen sind häufig auch weitere Fachbehörden wie die Untere Verkehrs- oder Naturschutzbehörde einzubeziehen.
Für Veranstaltungen dieser Größenordnung ist künftig ein individuelles Sicherheitskonzept vorzulegen. Dieses soll - angepasst an die jeweilige Art und Größe der Veranstaltung - konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Krisenbewältigung enthalten. Oft werden solche Aspekte bereits seit Jahren ganz selbstverständlich von den Veranstaltern umgesetzt - jetzt geht es darum, diese Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren und ggf. gezielt zu ergänzen.
Das Ordnungsamt steht den Veranstaltenden dabei gerne beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die praktikabel und wirksam sind - für ein sicheres, gelungenes Veranstaltungserlebnis.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf erreichen Sie das Ordnungsamt unter
036847 / 38046
Ihr Ordnungsamt der Stadt Steinbach-Hallenberg