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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 6/2026
Steinbach-Hallenberg
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Zuschüsse und Steuervergünstigungen für private Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Steinbach-Hallenberg

Vieles ist in der Innenstadt von Steinbach-Hallenberg erreicht. Dennoch sind weitere Investitionen an Gebäuden und Freiflächen sowohl der Kommune als auch privater Eigentümer erforderlich, um die gesetzten Sanierungsziele für den Bereich der Innenstadt zu erreichen.

Im Rahmen der Städtebauförderung sollen auch kleinere private Baumaßnahmen durch die Stadt Steinbach-Hallenberg gefördert werden. Mit einem Zuschuss bis 5.000 € soll ein finanzieller Anreiz für privates gestalterisches Engagement geschaffen werden. Ziel ist die Aufwertung des Stadtbildes von Steinbach-Hallenbergs Innenstadt. Mit dem Kommunalen Förderprogramm (KFP) hat die Stadt ein Instrument, mit dem unkompliziert eine direkte Bezuschussung privater Einzelmaßnahmen bewilligt und ausgezahlt werden kann.

Von 2009 bis 2025 haben 29 Eigentümer Städtebaufördermittel erhalten.

Das Kommunale Förderprogramm ist auch für den Zeitraum 2025 bis 2026 finanziell ausgestattet. Somit möchten wir Bauherren, die 2026 eine Maßnahme am Gebäudeäußeren planen, ermutigen das Förderangebot zu nutzen.

Kommunales Förderprogramm (KFP):

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Pauschaler Zuschuss für gestalterische Mehraufwendungen bei Baumaßnahmen am Gebäudeäußeren und Umfeld

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Zuschuss von 30 % der förderfähigen Baukosten oder der Materialkosten bei, z. B. Fassadensanierung, Erneuerung von Fenstern, Türen, Einfriedungen

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Zuschuss von 15 % der förderfähigen Baukosten oder der Materialkosten bei Dachsanierungen

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Nicht Förderfähig sind Gerüstarbeiten, Abbruch und eine Wärmedämmung

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die Obergrenze liegt bei 5.000 € Förderung je Gebäude

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Antrag bei der Stadtverwaltung, Bauamt stellen

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Beratungsgespräch zur Ausführung und Fördermittelbeantragung

Daneben besteht die Möglichkeit bei grundhaften Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet die Kosten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen und erhöht abzusetzen.

Die Eigentümer können die Steuervorteile für die Sanierung im Inneren und Äußeren, auch Planungsleistungen und Materialkosten bei Eigenleistungen nutzen. Ausgenommen sind Instandhaltungen und PV-Anlagen.

Steuervergünstigungen:

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bei Mietobjekten nach § 7h EstG (Absetzung auf 12 Jahre zu 100 %)

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bei Eigennutzung nach § 10f EstG (Absetzung auf 10 Jahre zu 90 %).

Bei Interesse melden Sie sich bei:

Frau Simona Arndt, Bauamt

036847-38034, s.arndt@steinbach-hallenberg.de