Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.096.500 € |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.638.800 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 335.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (Drucksache-Nr. 131/2021 vom 10.11.2021).*
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Ausgefertigt am: 29.04.2024
Steinbach-Hallenberg — Siegel
Markus Böttcher
Bürgermeister
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* nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 415 v.H. | |
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit dem Beschluss vom 06.03.2024 (Beschluss-Nr. SR 251/24), hat der Stadtrat öffentlich in seiner 35. Sitzung die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Ebenfalls am 06.03.2024 wurde durch den Stadtrat mit Beschluss-Nr. SR 252/24 der Finanz- und Investitionsplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. |
| 2. | Mit Bescheid vom 29.04.2024 erfolgte vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, die rechtsaufsichtliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 335.000 €. |
| 3. | Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht. |
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Zeit vom 13.05.2024 bis 27.05.2024 während der üblichen Dienstzeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Büro des Bürgermeisters (Zimmer 11) der Stadtverwaltung in Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 stets zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Steinbach-Hallenberg, den 29.04.2024
Markus Böttcher
Bürgermeister