Wir möchten alle Steuerzahler daran erinnern, dass bis 15.08.2023 die Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern für das III. Quartal 2023 zu entrichten sind.
Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern zu der Fälligkeit abgebucht.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, die Steuer umgehend auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.
Steinbach-Hallenberg, 25.07.2023
Im Auftrag
Arends
Amtsleiter Finanzen