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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 8/2024
Steinbach-Hallenberg
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Thüringer Kommunalwahlen 2024

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Bermbach am 26. Mai 2024 in der Stadt Steinbach-Hallenberg

Der Wahlausschuss der Stadt Steinbach-Hallenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Bermbach am 26. Mai 2024 nachfolgendes Ergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten 413

Zahl der Wähler 244

Zahl der ungültigen Stimmabgaben 14

Zahl der gültigen Stimmabgaben 230

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Hermann, Gerd

Er ist zum Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Bermbach der Stadt Steinbach-Hallenberg gewählt. Eine Stichwahl findet nicht statt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Steinbach-Hallenberg, den 05.06.2024

Gallmüller

Wahlleiter