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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 8/2024
Steinbach-Hallenberg
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Bekanntmachung Grabeinebnung Friedhof Herges-Hallenberg

Gemäß § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg

Ortsteil Herges-Hallenberg wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2023 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.

Betroffen sind

  • Erdbestattungsreihengräber, die vor dem 01.01.1998 und
  • Urnengräber, die vor dem 01.01.2008

belegt worden sind.

Ein entsprechender Antrag auf Grabeinebnung ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite www.steinbach-hallenberg.de im Bereich Bürgerservice/Formularservice.

Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 30.09.2024 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, können durch die Friedhofsverwaltung gemäß § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg Ortsteil Herges-Hallenberg ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet werden.

Die Friedhofsverwaltung