Gemäß § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ortsteil Herges-Hallenberg wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2023 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
belegt worden sind.
Ein entsprechender Antrag auf Grabeinebnung ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite www.steinbach-hallenberg.de im Bereich Bürgerservice/Formularservice.
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 30.09.2024 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, können durch die Friedhofsverwaltung gemäß § 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg Ortsteil Herges-Hallenberg ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet werden.
Die Friedhofsverwaltung