Nachbarschaftshilfe bietet eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige, stärkt das soziale Gefüge innerhalb der Nachbarschaft und trägt zur Entlastung von Angehörigen bei.
Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 125 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können Sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.
Eine Möglichkeit zur Unterstützung kann zum Beispiel eine ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder ein ehrenamtlicher Nachbarschaftshelfer sein. Diese betreuen und entlasten Pflegebedürftige stundenweise.
Um die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer kann sein, wer
Ab 01.01.2025 muss zwingend ein von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannter Kurs absolviert worden sein. Der Kurs kann auch digital durchgeführt werden. Es wird empfohlen, die erworbenen Kenntnisse regelmäßig durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs aufzufrischen. Kursangebote sowie die Möglichkeit von Online-Kursangeboten sind bei der zuständigen Pflegekasse zu erfragen.
Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den Steuerfreibetrag aus § 3 Nr. 36 Einkommenssteuergesetz nicht übersteigen darf. Die Aufwandsentschädigung sollte dabei eine Höhe von 10 Euro pro Stunde nicht überschreiten.
Das Angebot zur Nachbarschaftshilfe ist über die Pflegekasse der oder des Helfenden zu registrieren. Dabei hat die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen, dass die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Informationen und Formulare zur Nachbarschaftshilfe sind bei den zuständigen Pflegekassen erhältlich.
| 1) | 19.06.2024, 10:00 Uhr - 19:00 Uhr, vhs Zella-Mehlis, Raum 4.03 |
| 2) | 16.09.2024, 10:00 Uhr - 19:00 Uhr, vhs Meiningen, Strupp’sche Villa, Raum 1.03 |
Markus Böttcher
Bürgermeister