Für die Neubesetzung der Schiedsstelle (1 Schiedsperson und ein Stellvertreter/in) sucht die Stadt Steinbach-Hallenberg Interessenten.
Die Amtszeit beginnt im März 2024. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von dem Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Aufgabe der Schiedsstelle
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Voraussetzungen an den Bewerber:
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson kann auf Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetz nicht gewählt werden:
| 1. | wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| 2. | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; |
| 3. | eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; |
| 4. | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. |
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
| - | bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, |
| - | bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, # |
| - | nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. |
Es werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen, bis zum 15.10.2023 eine Bewerbung sowie eine Negativerklärung zu den oben genannten Punkten 1 bis 4 bei der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die
| Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg |
| Kennwort „Schiedsstelle“ |
| Rathausplatz 2 |
| 98587 Steinbach-Hallenberg |
Böttcher
Bürgermeister