Wir möchten daran erinnern, dass zum 01.07.2024 bei Jahreszahlern die Grund- und Hundesteuern fällig geworden sind. Ebenso sind zu diesem Termin die Pachtzahlungen und die Friedhofsgebühren in Steinbach-Hallenberg zu entrichten.
Des Weiteren erinnern wir an die Fälligkeit der Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Oberschönau und Rotterode zum 31.07.2024.
Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Forderungen zur Fälligkeit abgebucht. Bei verspäteter Zahlung können entsprechend der Forderungshöhe Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens.
Steinbach-Hallenberg, 24.06.2024
i.A. D. Lang
Amtsleiterin Finanzen