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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 9/2025
Steinbach-Hallenberg
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Amtliche Bekanntmachungen

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkungvon Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Steinbach-Hallenberg

Gemarkung

Oberschönau

Flur 1

Flurstück 781, 666/177

wurde eine

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

15.09.2025 bis 15.10.2025

in der Zeit von

13.00 bis 16.00 Uhr

in den Räumen der Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI,

Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden,

Tel. 03683 / 600518

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Jan Hörschelmann,

Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden,

Tel. 03683 / 600518

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, 08.08.2025

gez. J. Hörschelmann